Für die Regulierung eines Schadens sollte ein Gutachten zu Grunde liegen, aus dem im Haftpflicht- wie im Kaskoschadensfall Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sowie verbleibender Restwert hervorgehen.
Auch die Frage einer etwaigen Wertminderung, Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und der Nutzungsausfallentschädigung wird in einem Haftpflichtgutachten behandelt.
Hierzu sollte ein neutraler und versicherungsunabhängiger Gutachter zu Rate gezogen und mit der Erstellung eines solchen Gutachtens beauftragt werden.
Damit ist dann sichergestellt, dass keine einseitigen Interessen bei der Schadenregulierung verfolgt werden und andererseits alle berechtigten Ansprüche Berücksichtigung finden.
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