Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“, hier helfen Ihnen unsere Prüfingenieure in Herborn gerne weiter.
Gerne führen wir nach § 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.