Ingenieurbüro Deusing

Was tun bei einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall kann stressig und überwältigend sein, daher ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Als Versicherter haben Sie Rechte, und die folgenden Schritte helfen Ihnen, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

  1. Sicherheitsmaßnahmen:
    • Warnblinkanlage einschalten: Dies warnt nachfolgende Verkehrsteilnehmer.
    • Warnweste anlegen: Dies erhöht Ihre Sichtbarkeit.
    • Warndreieck aufstellen: Platzieren Sie das Warndreieck in einem Abstand von bis zu 150 Schritten zum Unfallort.
  2. Erste Hilfe und Notruf:
    • Erste Hilfe leisten: Helfen Sie Verletzten.
    • Rettungsdienst rufen: Wählen Sie die 112, um den Rettungsdienst zu alarmieren.
  3. Unfallbericht:
    • Unfallaufnahme-Formular: Nutzen Sie das in Deutschland gültige Formular. Bei Unfällen im Ausland empfiehlt sich der Europäische Unfallbericht, der in allen Sprachversionen identisch aufgebaut ist.
    • EU Unfallbericht herunterladen: Hier finden Sie den EU Unfallbericht zum Herunterladen.
  4. Polizei einschalten:
    • Verletzte oder hoher Sachschaden: Rufen Sie die Polizei, wenn es Verletzte gibt oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.
    • Unfallgegner flüchtet: Informieren Sie die Polizei, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt entfernt hat oder keine Versicherungsdaten vorliegen.
    • Ungeklärter Unfallhergang: Machen Sie nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug, wenn der Unfallhergang ungeklärt ist.
  5. Dokumentation:
    • Personalien und Zeugen: Notieren Sie die Personalien der Unfallbeteiligten und die Anschriften von Zeugen.
    • Fotos und Unfallbericht: Fotografieren Sie die Unfallstelle und füllen Sie den Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam aus.
    • Kein Schuldanerkenntnis: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  6. Unfallgegner nicht anwesend:
    • Warten und informieren: Warten Sie eine angemessene Zeit, wenn der Unfallgegner nicht anwesend ist. Informieren Sie den Geschädigten oder melden Sie den Schaden der nächsten Polizeidienststelle.
  7. Rechtsanwalt einschalten:
    • Bei Verletzungen oder Totalschaden: Ein Rechtsanwalt kann hilfreich sein, insbesondere bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs.
    • Ansprüche geltend machen: Legen Sie Ihre Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Lassen Sie sich keine Leistungen aufdrängen, insbesondere keinen Gutachter.
  1. Unfall melden: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Unfall. Viele Versicherungen bieten eine 24-Stunden-Hotline an.
  2. Details bereitstellen: Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich der Dokumentation, die Sie am Unfallort gesammelt haben.
  1. Schadengutachter kontaktieren: Es ist ratsam, sich sofort an einen unabhängigen Schadengutachter zu wenden. Ein Gutachter kann den Schaden neutral und professionell bewerten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
  2. Gutachten erstellen lassen: Der Gutachter wird den Schaden dokumentieren, die Reparaturkosten kalkulieren und den Wertverlust des Fahrzeugs ermitteln. Dieses Gutachten ist wichtig, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu untermauern.
  1. Versicherungswahl: Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie wählen, ob Sie den Schaden über Ihre eigene Versicherung oder die des Unfallgegners abwickeln möchten. Bei einer Haftpflichtversicherung muss der Schaden über die Versicherung des Unfallgegners abgewickelt werden.
  2. Reparatur: Lassen Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Der Gutachter kann Ihnen auch hierbei beratend zur Seite stehen.
  3. Wertminderung: Der Gutachter wird auch die Wertminderung des Fahrzeugs ermitteln, die durch den Unfall entstanden ist. Diese kann ebenfalls von der Versicherung erstattet werden.
  1. Schadengutachter und Reparatur:
    • Schadengutachter: Bei Reparaturkosten von mehr als 750 Euro haben Sie das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen zu lassen.
    • Werkstattwahl: Lassen Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Unterschreiben Sie keine pauschale Abtretungserklärung, sondern beschränken Sie diese auf die Reparaturkosten.
    • Kostenvoranschlag: Sie können sich den Schaden gemäß Kostenvoranschlag bzw. Gutachten auszahlen lassen.
    • Mietwagenkosten: Sie haben Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten, wenn das Fahrzeug reparaturbedingt ausfällt.
  2. Gesundheitliche Beschwerden:
    • Arzt aufsuchen: Lassen Sie gesundheitliche Beschwerden, die durch den Unfall entstanden sind, umgehend von einem Arzt dokumentieren.
    • Schmerzensgeld: Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Rehabilitation.