Seit 1. März 2007 sind die GTÜ-Prüfingenieure in Herborn berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gem. § 29 STVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Etwaige Umbauten am Fahrzeug müssen „zeitgenössisch“ sein, auch dieser Punkt gehört zur Untersuchung. In der Regel sind dies Umbauten, welche innerhalb der ersten 10 Jahren nach Erstzulassungsdatum hätten erfolgen können.
Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, wendet sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen in allen Punkten gerne weiter.