Ingenieurbüro Deusing

Änderungsabnahmen gem. § 19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere GTÜ-Prüfingenieure in Herborn Ihre Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung) sowie Veränderungen an der Karosserie (z.B. Spoiler).

Unsere Prüfingenieure begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor. Ob dies mit einer Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO möglich ist, oder es vielleicht eine Einzelabnahme erfordert, können wir in den meisten Fällen bereits vorab klären. Oft sind es auch mehrere Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen und dann eine Einzelabnahme erforderlich machen. Sind Sie sich diesbezüglich nicht sicher, macht es Sinn, uns im Vorfeld zu kontaktieren. 

Papiere (nicht) vergessen!?

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. In jedem Fall wird der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie die jeweiligen Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Teilegenehmigung benötigt. In einigen Fällen können auch die COC-Papiere, der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) und/oder Herstellerbescheinigungen benötigt werden.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung oder Betriebserlaubnis nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Prüfstelle in Herborn hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Der zeitliche Aufwand kann jedoch mit Zusatzkosten verbunden sein.

Sprechen Sie uns einfach an.